Vertreterservice

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Vertreter wegen Präsenzpflicht

Kneipen kommen auch mal ohne Koch aus, Bäckereien und Metzgereien auch mal ohne Meister. Die Anwesenheitspflicht in Apotheken geht anders: Kein Approbierter da – Apotheke zu – Kunden gegenüber.

Bei Arbeitseinteilung und Urlaubsplanung in Apotheken geht also immer vor allem darum, dass die Apotheke offen bleiben kann. Bei kurzfristigen Ausfällen kommt das System jedoch regelmäßig an seine Grenzen.

Nutzen Sie für Ihre Präsenzplanung und in akuten oder absehbaren Notfällen unseren Vertreterpool aus erfahrenen Approbierten, meist ehemaligen Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern.

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Karriere als Vertretungs-Apotheker

Das kann für viele Approbierte spannend sein, man ist als Apotheker tätig ohne die täglichen Aufgaben eines Unternehmens stemmen zu müssen. Viele Approbierte würden deshalb auch gerne vertreten, nur nicht überall.

Hier kommt Ihnen unser Regionalprinzip zu Gute, denn wir vermitteln Vertreter im „Nahverkehr“ – also möglichst kurze Wege. Wir stellen den Kontakt her, halten uns jedoch ansonsten vollkommen zurück.

Unter diesen Umständen würden Sie gerne vertreten?

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Vertreterkosten sind versicherbar

Viele Apothekeninhaber nutzen eine privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung, um damit bei Bedarf die Kosten einer Vertretung begleichen zu können. Das hat mehrere Nachteile: Erstens fließt das Geld nur bei Krankenhausaufenthalten, zweitens entstehen steuerlich-buchhalterische Probleme und drittens ist das meist viel zu teuer.

Hier bietet sich eine Vertreterkosten-Versicherung an, die die Apotheke auf die Gesundheit – oder besser Arbeitsfähigkeit der Inhaberin oder des Inhabers abschließt. So stimmen dann auch die Bücher: die Apotheke zahlt die Prämie und das Geld fließt in die Apotheke.

Gerade für kleinere Apotheken kann ein längerer Ausfall des Inhabers oder der Inhaberin schnell zu einem existenzgefährdenden Problem werden. Deshalb beugt dieser Schutz – wenn auch nur im Extremfall – sogar dem „Apothekensterben“ vor.

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